Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGB)
BNN MediaGroup GmbH (Marke: Stabiles Handwerk)
Bückelstraße 3, 78467 Konstanz ·Geschäftsführer: Bakisi Nsakala · HRB 731111, AG Freiburg i. Br.
Kontakt: buchhaltung@stabiles-handwerk.de · GerichtsstandKonstanz
Präambel /Hinweis zur Einbeziehung
Diese AGB werden dem Kundenzusammen mit dem jeweiligen Angebot / der Auftragsbestätigung (AB) als PDFübermittelt und sind zusätzlich unter https://www.bnnmediagroup.de/agbsabrufbar. Mit der Bestätigung bzw. Unterzeichnung der AB erkennt der Kunde dieseAGB an. Einer gesonderten Bestätigung der AGB bedarf es nicht.
(1) Diese AGB gelten für alleGeschäftsbeziehungen zwischen der BNN Media Group GmbH (nachfolgend„Agentur") und dem Kunden, auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dasses einer erneuten Einbeziehung bedarf.
(2) Die Leistungen richten sichausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen desöffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kundebestätigt, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Abweichende,entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nichtVertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklichin Textform zu. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis der Kunden-AGB dieLeistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Verträge werdenausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Bestellungen von Verbrauchernwerden nicht angenommen.
(1) Angebote der Agentur sindfreibleibend. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung bzw. Unterzeichnung derAuftragsbestätigung (AB) durch den Kunden zustande.
(2) Maßgeblich für Art undUmfang der Leistung sind Angebot bzw. AB nebst etwaigen Anlagen sowie dieseAGB. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der AB vor.
(3) Mündliche Nebenabredenbestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(1) Der konkrete Leistungsumfangergibt sich aus Angebot / AB. Diese AGB gelten ergänzend für sämtlicheLeistungen (u. a. Beratung/Consulting, Marketing, Vertriebsaufbau,Website-/Landingpage-Erstellung, Content-, Foto- und Videoproduktion,Broschüren, Social-Media-Betreuung, Kurse/Workshops).
(2) Die Agentur schuldet dievereinbarte Tätigkeit (Dienstleistung), nicht einen bestimmten wirtschaftlichenErfolg. Ein bestimmter Umsatz, eine Anzahl an Anfragen, Terminen, Leads oderAbschlüssen wird weder zugesichert noch geschuldet – weder im Vertrag nochmündlich.
(3) Ergebnisse, die von Drittenoder Plattformen abhängen (z. B. Reichweiten, Rankings, Freigaben, Sperrungen,Algorithmus-Entscheidungen von Meta, Google o. Ä.), liegen außerhalb desEinflussbereichs der Agentur und sind nicht geschuldet.
(1) Der Kunde stellt alle fürdie Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge undFreigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
(2) Kommt der Kunde einerAnforderung zur Zulieferung oder Freigabe nicht innerhalb von 10 Kalendertagennach Aufforderung nach, ist die Agentur berechtigt: (a) Termine und Fristenentsprechend zu verschieben, (b) die vereinbarte Vergütung gleichwohl in vollerHöhe und zu den vereinbarten Zeitpunkten in Rechnung zu stellen, und (c) diebetroffene Leistungsphase als abgenommen zu behandeln.
(3) Durch fehlende Mitwirkungverursachter Mehraufwand wird nach dem vereinbarten bzw. üblichen Satzgesondert vergütet. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kundengehen nicht zulasten der Agentur.
(1) Sämtliche Preise verstehensich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Projekt-/Einmalleistungen:Es ist eine Anzahlung von mindestens 50 % der Nettovergütung vorLeistungsbeginn fällig; der Restbetrag ist bei Fertigstellung fällig – sofernim Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Kernangebot / laufendeBeratung (Consulting): Die Vergütung wird monatlich im Voraus perSEPA-Lastschrift eingezogen und ist zum 1. eines jeden Monats fällig. Der Kundeerteilt hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
(4) Social-Media-Betreuung undsonstige zeitraumbezogene Pakete werden für den vereinbarten Leistungszeitraumim Voraus abgerechnet und sind vor Leistungsbeginn fällig.
(5) Die Zahlungspflicht bestehtunabhängig von Förderungen, Zuschüssen oder Leistungen Dritter. DerenBeantragung, Bewilligung, Höhe oder Auszahlung berühren Fälligkeit und Höhe derVergütung nicht.
(1) Bei Überschreitung desFälligkeitszeitpunkts kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug,spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.
(2) Im Verzugsfall schuldet derKunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowieeine Pauschale von 40 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensbleibt vorbehalten.
(3) Bei Zahlungsverzug ist dieAgentur berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Ausgleichzurückzuhalten bzw. einzustellen. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlunglänger als 14 Tage in Verzug, kann die Agentur nach erfolglosem Ablauf einerangemessenen Nachfrist die noch offene Vergütung der laufenden Vertragsperiodefällig stellen.
(4) Ein Zurückbehaltungs- oderAufrechnungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftigfestgestellter Gegenforderungen zu.
Termine und Fristen sindunverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlichvereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden oderhöhere Gewalt verlängern die Leistungszeit angemessen.
(1) Alle im Rahmen des Vertragserstellten Arbeitsergebnisse, Werke und Materialien (z. B. Websites,Landingpages, Videos, Grafiken, Texte, Broschüren, Konzepte) verbleiben bis zurvollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung imEigentum bzw. bei den Rechten der Agentur.
(2) Nutzungsrechte gehen erstmit vollständiger Zahlung auf den Kunden über; sodann erhält der Kunde eineinfaches, im vereinbarten Umfang nutzbares Nutzungsrecht. Vor vollständigerZahlung ist jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisseuntersagt (vgl. § 13).
(3) Roh-, Projekt- undBearbeitungsdateien (z. B. unbearbeitetes Videomaterial, offene Projektdateien)verbleiben bei der Agentur und sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nichtausdrücklich vereinbart.
(1) Die Agentur haftetunbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach demProdukthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässigerVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftungauf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nachhöchstens auf die Auftragssumme, bei laufenden Verträgen auf die für ein Jahrvereinbarte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeitausgeschlossen.
(3) Keine Haftung besteht fürausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg, für Reichweiten/Rankings, fürEntscheidungen und Sperrungen durch Plattformen sowie für vom Kundenbereitgestellte oder freigegebene Inhalte.
(4) Soweit gesetzlich zulässig,verjähren Ansprüche gegen die Agentur innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis.
(1) Der Kunde räumt der Agenturdas zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie dieim Rahmen des Vertrags erstellten Ergebnisse – einschließlich Bild-, Video- undTestimonial-Aufnahmen sowie Name und Logo des Kunden – zu Referenz- undWerbezwecken auf allen Kanälen (u. a. Website, Social Media, bezahlte Werbung,Print, Pitches) zu nutzen.
(2) Der Kunde stellt sicher,dass erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen, und stelltdie Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Das Nutzungsrecht ist auswichtigem Grund in Textform für die Zukunft widerruflich.
(1) Beide Parteien behandelnvertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich.
(2) Die Verarbeitungpersonenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Soweit eineAuftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine gesonderteVereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV); im Übrigen ist keine zusätzlicheUnterzeichnung erforderlich, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Projekt-/Einmalleistungenenden mit vollständiger Leistungserbringung; eine Verlängerung findet nichtstatt.
(2) Das Kernangebot hat einefeste Laufzeit von 12 Monaten. Es verlängert sich um jeweils einen weiterenMonat, sofern es nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeit-bzw. Verlängerungsende in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zuraußerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei erheblichemZahlungsverzug) bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen derTextform und sind an buchhaltung@stabiles-handwerk.de zu richten.
Nutzt der Kunde unbezahlteArbeitsergebnisse oder verletzt er die Nutzungs-/Referenzrechte nach §§ 8, 10,so ist eine Vertragsstrafe in Höhe der offenen bzw. entgangenen Vergütung,mindestens jedoch 2.500 €, verwirkt. Die Geltendmachung eines weitergehendenSchadens bleibt vorbehalten.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B.Naturkatastrophen, Streik, Ausfall von Plattformen/Infrastruktur, behördlicheMaßnahmen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von derLeistungspflicht. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, können beideParteien den betroffenen Teil des Vertrags kündigen.
(1) Änderungen und Ergänzungenbedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung desTextformerfordernisses.
(2) Der Kunde darf Forderungenaus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur an Dritte abtreten.
(3) Es gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) AusschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Konstanz; Erfüllungsort ist der Sitzder Agentur.
(5) Sollte eine Bestimmungunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle derunwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Diefolgenden Module gelten ergänzend, soweit die jeweilige Leistung Gegenstand desAngebots / der AB ist. Bei mehreren Leistungen gelten die betreffenden Modulenebeneinander.
Die Beratung ist einDienstvertrag; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet (§ 3). Anzahl,Turnus und Format der Sessions/Termine ergeben sich aus dem Angebot. Sagt derKunde einen Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, wird dieser einmalignachgeholt; bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen verfällt der Terminersatzlos.
(1) Umfang(Seiten/Blöcke/Funktionen) ergibt sich aus dem Angebot. Inhalte und Zugängestellt der Kunde bei. (2) Die Abnahme erfolgt durch Freigabe des Kunden.Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung keine Rüge wesentlicherMängel oder nimmt der Kunde die Website in Gebrauch, gilt sie als abgenommen.(3) Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten; weitereKorrekturschleifen sowie Änderungen nach Abnahme sind kostenpflichtig. (4)Hosting, Domains und laufende Pflege sind nicht enthalten und nur beiausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. (5) Nutzungsrechte gehen mitvollständiger Zahlung über (§ 8).
(1) Anzahl und Umfang (z. B.Anzahl Videos/Bilder, Drehtage, Materialien) ergeben sich aus dem Angebot. (2)Je Video bzw. Grafik ist eine Korrekturrunde enthalten; weitere Korrekturrundensind kostenpflichtig. (3) Die Freigabe erfolgt durch den Kunden; Roh- undProjektdateien verbleiben bei der Agentur (§ 8). (4) Der Kunde stellterforderliche Bild-, Marken- und Personenrechte sicher. (5) Zusätzliche Drehsbzw. ein zusätzlicher Drehtag sind kostenpflichtig.
(1) Es handelt sich um einelaufende, zeitraumbezogene Leistung, die im Voraus abgerechnet wird (§ 5 Abs.4). Mindestlaufzeit und Kündigung richten sich nach dem Angebot. (2) Der Kundestellt die erforderlichen Accounts, Zugänge und Rechte bereit. (3) Es gilt einRedaktions- und Freigabeprozess; nach Freigabe verantwortet der Kunde dieveröffentlichten Inhalte. (4) Ein bestimmter Erfolg (Reichweite, Follower,Interaktionen) wird nicht geschuldet.
(1) Der Kunde erhält einenpersönlichen, nicht übertragbaren Zugang für die im Angebot vereinbarteLaufzeit; beim Jahres-/Betreuungspaket beträgt die Zugangsdauer 12 Monate. (2)Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte sinduntersagt. (3) Ein Anspruch auf Aktualisierung der Inhalte besteht nicht. (4)Bei sofortiger Bereitstellung digitaler Inhalte beginnt die Leistungunmittelbar.
(1) Umfang und enthalteneLeistungen ergeben sich aus dem Angebot. (2) Laufzeit und Verlängerung richtensich nach § 12. (3) Anpassungen bzw. Erweiterungen des Leistungsumfangs währendder Betreuung sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.